Wirtschaftsstrafrecht in der Großkanzlei – das bedeutet insbesondere die Vertretung und Verteidigung von Unternehmen in Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen, meist derzeitige oder ehemalige Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen. Die Tätigkeit ist sehr spannend und abwechslungsreich und umfasst neben der klassischen rechtlichen insbesondere auch die strategische Beratung der Mandanten. Sucht man proaktiv den Kontakt zu den Ermittlungsbehörden oder bietet sich in der konkreten Situation eher an, abzuwarten und zu reagieren? Sollte parallel zu der Ermittlungstätigkeit der Behörden eine interne Untersuchung durchgeführt werden oder sollten (zunächst) die Ermittlungsergebnisse abgewartet werden?