Ein weiterer spannender Aspekt unserer Abteilung ist die Arbeit sowohl an Verfahren vor staatlichen Gerichten als auch an Schiedsverfahren. Während die Prozessvertretung vor staatlichen Gerichten zum Grundrüstzeug eines jeden Litigators gehört, spielen Schiedsverfahren gerade in Großkanzleien eine wichtige Rolle. Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet nicht nur einen Perspektivwechsel zum bekannten Zivilprozess, wie etwa durch das aus dem anglosächsischen Rechtskreis stammende Kreuzverhör von Zeugen. Mehr noch bietet sich die Möglichkeit, sich als Schiedsrichter weiterzuentwickeln, wie ich dies seit jüngerer Zeit als Einzelschiedsrichter in einer grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeit tun darf.